Bei einer Klagerücknahme sind der Zeitpunkt und die Kommunikation entscheidend für das Anfallen der Terminsgebühr: Wird die Klage vor der Terminbestimmung zurückgenommen, entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr, während bei einer Rücknahme im Termin immer die volle Gebühr anfällt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Entscheidungsfindung, transparente Kommunikation und die Etablierung klarer Kommunikationsketten zwischen allen Beteiligten.